Google Fonts auf der Website: Wann wird es teuer?
Viele Websites holen ihre Schriften direkt bei Google ab. Das ist bequem: eine Zeile im Code, und die gewünschte Schrift ist da. Der Haken: Bei jedem Seitenaufruf baut der Browser Ihrer Besucher eine Verbindung zu Google auf und überträgt dabei die IP-Adresse, noch bevor jemand gefragt wurde.
Was das Landgericht München entschieden hat
Im Januar 2022 hat das Landgericht München I entschieden, dass genau das ohne Einwilligung nicht zulässig ist. Der Betreiber einer Website musste einem Besucher 100 Euro Schadensersatz zahlen und die Einbindung künftig unterlassen.
Im Herbst 2022 folgte eine Welle von Abmahnungen: Websitebetreiber bekamen Schreiben mit Geldforderungen, weil ihre Seite Google Fonts von Google-Servern lud. Viele dieser Schreiben waren rechtlich umstritten. Das eigentliche Problem bleibt aber bestehen.
Betrifft das meine Website?
Gut möglich, auch wenn Sie nie bewusst etwas eingebaut haben. Viele WordPress-Themes und Seitenbaukästen laden Google Fonts von Haus aus. Das fällt meist niemandem auf, weil die Seite ganz normal aussieht.
Am schnellsten finden Sie es mit unserem kostenlosen Website-Check heraus. Er zeigt in Sekunden, ob Ihre Startseite Google Fonts oder andere Dienste von Google, Meta & Co. lädt.
Die Lösung: Schriften selbst ausliefern
Google Fonts sind frei lizenziert. Sie dürfen die Schriftdateien herunterladen und auf Ihrem eigenen Server ablegen. Die Seite sieht danach genauso aus wie vorher, nur die Verbindung zu Google entfällt.
- Prüfen, ob und welche Google Fonts Ihre Seite lädt.
- Schriften lokal einbinden: die Schriftdateien auf den eigenen Server legen und im Stylesheet darauf verweisen. Für WordPress gibt es Plugins, die das übernehmen.
- Nachprüfen, ob wirklich keine Verbindung zu Google mehr entsteht. Themes und Plugins laden Schriften manchmal zusätzlich nach.
Ein angenehmer Nebeneffekt: Ihre Seite lädt oft etwas schneller, weil der Browser keine zusätzliche Verbindung zu einem fremden Server aufbauen muss.
Und Google Maps, YouTube & Co.?
Für eingebettete Karten und Videos gilt dasselbe Prinzip. Die Lösung heißt hier „Klick zum Laden“: Zuerst erscheint ein Vorschaubild, und erst ein Klick lädt die Karte oder das Video. Wer es sehen möchte, bekommt es mit einem Klick, und Sie brauchen dafür keinen Cookie-Banner.
Genau so bauen wir Websites, und so stellen wir bestehende Seiten um. Wenn Sie Hilfe möchten, melden Sie sich einfach.
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Quelle: Urteil des Landgerichts München I vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.